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   VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251   

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VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251 (https://dejure.org/2023,16131)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.05.2023 - B 5 E 23.251 (https://dejure.org/2023,16131)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - B 5 E 23.251 (https://dejure.org/2023,16131)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren Statusamtes mit einem Beamten eines niedrigeren Statusamtes im Rahmen eines Auswahlverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251
    Denn die Bewertung der Leistungen orientiert sich nicht allein am Dienstposten und an den auf diesem zu erledigenden Aufgaben, sondern in erster Linie an den Anforderungen der jeweiligen Laufbahn- und Besoldungsgruppe und damit des jeweiligen innegehabten statusrechtlichen Amtes (VGH BW, U.v. 23.3.2004 - 4 S 1165/03 - juris Rn. 15).

    Denn dieser bedeutet nicht, dass an die nach einer Beförderung erstmals Beurteilten strengere Maßstäbe anzulegen wären als an die übrigen Angehörigen der neuen Vergleichsgruppe - was rechtlich nicht zulässig wäre -, sondern beinhaltet nur, dass die für alle Vergleichsgruppenangehörigen gleichen Anforderungen des Beförderungsamtes höher sind als die Anforderungen des niedrigeren Statusamtes vor der Beförderung, so dass im Regelfall nur eine weitere Leistungssteigerung das Absinken in der Benotung verhindern kann (VGH BW, U.v. 23.3.2004 - 4 S 1165/03 - juris Rn. 16).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251
    Da hier effektiver Rechtsschutz letztlich nur im Wege einer einstweiligen Anordnung zu leisten ist, dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen des unterlegenen Bewerbers im Hauptsacheverfahren gefordert werden könnte (BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - BayVBl 2003, 240).

    Weitergehende Anforderungen sind angesichts des Gebots effektiven Rechtsschutzes nicht zu stellen (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/05 - NVwZ 2003, 200/201; VGH BW, B.v. 16.10.2007 - 4 S 2020/07; BayVGH, B.v. 22.11.2007 - 3 CE 07.2274 - juris).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251
    Besteht hiernach ein Qualifikationsgleichstand aufgrund des gleichen Gesamturteils, ist der Dienstherr zunächst verpflichtet, die Beurteilungen inhaltlich umfassend auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, sog. "Binnendifferenzierung" (BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83/87; OVG Bremen, B.v. 22.9.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 54).

    Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand unmittelbar leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt, da Hilfskriterien leistungsfremde Zwecke wie beispielsweise die Förderung bestimmter Gruppen oder der personalwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit verfolgen (BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83/87 f.; OVG Bremen, B.v. 14.10.2015 - 2 B 158/15 - juris Rn. 43; B.v. 22.9.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 55).

  • VG Bayreuth, 13.02.2024 - B 5 E 23.1092

    Konkurrenteneilverfahren, Fortsetzung des Besetzungsvorgangs, Leistungsvergleich,

    Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit Beschluss vom 15.05.2023 (Az. B 5 E 23.251) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den am ...2022 ausgeschriebenen Dienstposten des Schulleiters/der Schulleiterin für das Staatliche Berufliche Schulzentrum ... mit dem hiesigen Antragsteller zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des hiesigen Beigeladenen bestandskräftig entschieden worden ist.

    Die Gerichtsakte des Verfahrens B 5 E 23.251 wurde beigezogen.

  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

    Um in den Genuss der Zulage zu kommen, bedarf es daher wenn schon keiner Ernennung so doch zumindest eines ernennungsähnlichen Verwaltungsakts; die bloße Übertragung eines entsprechenden Dienstpostens (also eines Amtes im konkret-funktionellen Sinne) genügt hierfür nicht, ebenso wenig die lediglich dem haushaltstechnischen Vollzug einer solchen Übertragung dienende Einweisung in eine entsprechende Planstelle (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.1972 - VI C 11.70 - BVerwGE 40, 229/230 ff.; B.v. 16.04.2007 - 2 B 25/07 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 14.03.2018 - 6 CE 17.2444 - juris Rn. 14; B.v. 19.02.2009 - 3 CE 08.3027 - juris Rn. 30; VG Bayreuth, B.v. 15.05.2023 - B 5 E 23.251 - juris Rn. 28).
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